Unabhaengiges Kfz-Sachverstaendigenbuero
Nutzungsausfall oder Mietwagen
Ratgeber: Nutzungsausfall oder Mietwagen? Ihre Ansprüche während der Reparatur
- Praxiswissen fuer Unfallopfer
- Direkte Weiterfuehrung in Leistungen
- Klar formulierte Handlungsschritte
Der Schreck nach dem unverschuldeten Unfall ist verdaut, doch jetzt beginnt der stressige Alltag: Ihr Auto ist nicht mehr fahrbereit oder steht für die nächsten zehn Tage in der Werkstatt. Wie kommen Sie jetzt zur Arbeit? Wer fährt die Kinder zum Sport?
- Die gute Nachricht: Der Gesetzgeber lässt Sie hier nicht im Stich. Bei einem Haftpflichtschaden muss die gegnerische Versicherung dafür aufkommen, dass Sie auf Ihr Fahrzeug verzichten müssen. Sie haben dabei grundsätzlich die Wahl zwischen zwei attraktiven Wegen: dem kostenlosen Mietwagen oder der Nutzungsausfallentschädigung (bares Geld).
Als VFK-geprüftes Sachverständigenbüro für das gesamte Ruhrgebiet, den EN-Kreis und das Sauerland erklären wir Ihnen die feinen Unterschiede und zeigen, warum unser Gutachten der Schlüssel zu Ihrem Geld ist.
- Option 1: Der Mietwagen (Nahtlose Mobilität)
Wenn Sie beruflich oder privat zwingend auf ein Auto angewiesen sind, können Sie sich für die Dauer der Reparatur (oder bis zur Beschaffung eines neuen Wagens bei einem Totalschaden) einen Mietwagen auf Kosten der gegnerischen Versicherung nehmen.
- Achtung, Kostenfalle bei der Fahrzeugklasse: Mieten Sie niemals blind das teuerste Fahrzeug! Die Versicherung erstattet die Mietkosten in der Regel nur dann vollständig, wenn Sie ein Fahrzeug anmieten, das eine Klasse unter Ihrem eigenen beschädigten Auto liegt (z. B. VW Golf statt VW Passat). Mieten Sie ein klassengleiches Fahrzeug, zieht die Versicherung oft 10 bis 15 % für "ersparte Eigenaufwendungen" ab, da Ihr eigenes Auto in dieser Zeit nicht verschleißt.
- Option 2: Nutzungsausfall (Bares Geld statt Leihwagen)
Sie können für die Dauer der Reparatur auf ein Auto verzichten, weil Sie auf das Fahrrad, Bus und Bahn oder den Zweitwagen der Familie umsteigen? Perfekt! Dann können Sie sich die Ausfallzeit finanziell versilbern lassen.
Die sogenannte Nutzungsausfallentschädigung wird in Tagessätzen berechnet. Je nach Alter und Fahrzeugklasse Ihres Autos stehen Ihnen hier zwischen 23 Euro (Kleinwagen) und bis zu 175 Euro (Luxusklasse) pro Tag zu.
Steht Ihr Mittelklassewagen also für 10 Tage in der Werkstatt, zahlt Ihnen die Versicherung oft problemlos über 500 Euro steuerfrei direkt auf Ihr Konto aus.
- Unser Gutachten: Ihr rechtssicherer Beweis
Die Versicherung zahlt Ihnen diese Entschädigung nicht auf Zuruf. Sie benötigen einen wasserdichten juristischen Beweis, wie lange der Wagen tatsächlich ausfällt.
Genau hier ist KFZ-Gutachter-Braun Ihr entscheidender Vorteil: Als unabhängige Kfz-Sachverständige kalkulieren wir mit dem handwerklichen Verstand ausgebildeter Karosseriebauer die exakte Reparaturdauer. Wir wissen genau, wie lange das Richten eines Rahmens, die Trocknungszeiten beim Lackieren und die Montage dauern. Wir dokumentieren diese Tage unanfechtbar in unserem Gutachten, damit die Versicherung Ihnen keinen einzigen Tag zusammenstreicht.
Lange Ausfallzeiten bei Elektroautos (HWK-geprüft)
Besonders bei modernen E-Autos und Hybriden kommt es aufgrund komplexer Ersatzteilbeschaffungen (z. B. an der Hochvolt-Batterie) oft zu sehr langen Reparatur- und Ausfallzeiten. Durch unseren strengen Fachkundenachweis (1S/2S) der Handwerkskammer bewerten wir diese spezifischen Instandsetzungswege absolut rechtssicher. Das garantiert, dass auch ungewöhnlich lange, technisch bedingte Ausfallzeiten von der Versicherung voll anerkannt und entschädigt werden.
Holen Sie das Maximum heraus – bei 0 € Risiko
Verschenken Sie bei einem unverschuldeten Unfall kein Geld. Unser unabhängiges Sachverständigengutachten sowie Ihr Anwalt für Verkehrsrecht sind für Sie komplett kostenlos – die gegnerische Versicherung zahlt.
Rufen Sie uns sofort an! Wir sind in 1 bis 12 Stunden bei Ihnen (+60 km Umkreis) – am Unfallort, in der Werkstatt oder bei Ihnen zu Hause. Ist Ihr Wagen noch verkehrssicher, können Sie für eine blitzschnelle Aufnahme auch direkt auf unser Betriebsgelände in Hagen (Berlinerstr.) kommen.
Wir sichern Ihre Beweise, Sie sichern sich Ihre Entschädigung!
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