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Ratgeber: Kostenlos zum Gutachten? Wann die gegnerische Versicherung zahlen muss

  • Praxiswissen fuer Unfallopfer
  • Direkte Weiterfuehrung in Leistungen
  • Klar formulierte Handlungsschritte
🟢 Der Haftpflichtschaden: Für Sie zu 100 % kostenlos!
🟡 Die Ausnahme: Die Bagatellgrenze (Kleinstschäden)
Unser Schutz für Sie: Als unabhängige Kfz-Sachverständige mit dem tiefgreifenden technischen Background ausgebildeter Karosseriebauer schätzen wir direkt vor Ort ein, ob diese Grenze überschritten ist. Moderne Stoßstangen verbergen oft teure Sensoren – was wie ein Bagatellschaden aussieht, ist meist keiner! Ist es doch nur ein Kratzer, erstellen wir ein kostengünstigeres, aber rechtssicheres Kurzgutachten zur Beweissicherung. Auch hier tragen Sie kein Risiko.

"Wer bezahlt Sie eigentlich?" – Das ist die häufigste und verständlichste Frage, die wir von verunsicherten Autofahrern nach einem Unfall hören. Die Angst vor hohen Gutachterkosten hält viele Geschädigte davon ab, einen Experten einzuschalten.

Stattdessen vertrauen sie blind der gegnerischen Versicherung und verschenken dabei oft Tausende Euro an Wertminderung und Nutzungsausfall. Wir räumen mit den Mythen auf! Als Ihr VFK-geprüftes Sachverständigenbüro für das gesamte Ruhrgebiet, den EN-Kreis und das Sauerland zeigen wir Ihnen transparent, in welchen Fällen ein unabhängiges Kfz-Gutachten für Sie absolut kostenlos ist und wann Sie vorsichtig sein müssen.

  • 🟢 Der Haftpflichtschaden: Für Sie zu 100 % kostenlos!

Die gesetzliche Regelung in Deutschland ist auf Ihrer Seite: Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, liegt ein sogenannter Haftpflichtschaden vor. In diesem Fall besagt das Schadensersatzrecht ganz klar: Der Unfallverursacher (bzw. dessen Haftpflichtversicherung) muss den Ihnen entstandenen Schaden vollständig ersetzen.

Dazu gehört nicht nur das kaputte Blech, sondern auch die Kosten zur Feststellung dieses Schadens! Die gegnerische Versicherung muss zwingend bezahlen:

Die kompletten Kosten für unser unabhängiges Kfz-Gutachten.

Die Gebühren für einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, den Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche einschalten.

Wie funktioniert die Bezahlung in der Praxis? > Sie müssen bei uns keinen Cent in Vorkasse gehen. Sie unterschreiben bei der Begutachtung lediglich eine sogenannte Abtretungserklärung. Damit rechnen wir unser Sachverständigenhonorar direkt und bequem mit der gegnerischen Versicherung ab. Für Sie besteht 0 € Kostenrisiko.

  • 🟡 Die Ausnahme: Die Bagatellgrenze (Kleinstschäden)

Es gibt bei unverschuldeten Unfällen eine wichtige Ausnahme: den sogenannten Bagatellschaden. Liegen die voraussichtlichen Reparaturkosten unter der Grenze von ca. 750 bis 1.000 Euro (z. B. bei einem minimalen oberflächlichen Lackkratzer), weigert sich die gegnerische Versicherung oft, ein teures Vollgutachten zu bezahlen.

  • Unser Schutz für Sie: Als unabhängige Kfz-Sachverständige mit dem tiefgreifenden technischen Background ausgebildeter Karosseriebauer schätzen wir direkt vor Ort ein, ob diese Grenze überschritten ist. Moderne Stoßstangen verbergen oft teure Sensoren – was wie ein Bagatellschaden aussieht, ist meist keiner! Ist es doch nur ein Kratzer, erstellen wir ein kostengünstigeres, aber rechtssicheres Kurzgutachten zur Beweissicherung. Auch hier tragen Sie kein Risiko.
  • 🔴 Der Kaskoschaden: Selbstverschuldet, Hagel oder Wildunfall

Vorsicht Kostenfalle! Haben Sie den Unfall selbst verursacht, einen Kratzer beim Einparken selbst verschuldet oder handelt es sich um einen Elementarschaden (Hagel, Sturm, Wildunfall)? Dann greift Ihre eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung.

  • Bei Kaskoschäden gelten andere Spielregeln: Ihre Versicherung hat hier das vertraglich vereinbarte Weisungsrecht. Das bedeutet, Ihre Versicherung entscheidet, welcher Gutachter das Fahrzeug besichtigt. Beauftragen Sie bei einem Kaskoschaden eigenmächtig einen freien Sachverständigen, bleiben Sie in der Regel auf den Kosten sitzen. Rufen Sie uns im Zweifel an – wir klären die Sachlage vorab kostenlos für Sie!

Absolute Sicherheit bei modernster Technik (E-Autos)

Egal ob ein klassischer Verbrenner oder ein moderner Tesla: Wir begutachten Ihr Fahrzeug absolut rechtssicher. Durch den strengen Fachkundenachweis (1S/2S) der Handwerkskammer garantieren wir, dass auch bei E-Autos und Hybriden jeder Schaden an der teuren Batterietechnik fundiert dokumentiert wird und die gegnerische Versicherung vollumfänglich zahlen muss.

Schnelle Hilfe direkt vor Ort (0 € Risiko)

Sind Sie unverschuldet in einen Unfall geraten? Verschenken Sie kein Geld und rufen Sie uns an! Wir sind innerhalb von 1 bis 12 Stunden bei Ihnen vor Ort (+60 km Umkreis) – ob an der Unfallstelle, bei Ihnen zu Hause oder am Arbeitsplatz.

Wenn Sie noch mobil sind, können Sie die Schadensaufnahme auch völlig unkompliziert direkt auf unserem Betriebsgelände in Hagen (Berlinerstr.) durchführen lassen.

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