Zum Inhalt springen
Start » Ratgeber » Fiktive Abrechnung

Fiktive Abrechnung

Unabhaengiges Kfz-Sachverstaendigenbuero

Fiktive Abrechnung

Ratgeber: Fiktive Abrechnung – Geld kassieren ohne Reparatur, geht das?

  • Praxiswissen fuer Unfallopfer
  • Direkte Weiterfuehrung in Leistungen
  • Klar formulierte Handlungsschritte
In dieser Situation fragen sich viele Autofahrer: "Muss ich das Auto zwingend in einer Werkstatt reparieren lassen, oder kann ich mir das Geld von der gegnerischen Versicherung auch einfach bar auszahlen lassen?"
Die klare rechtliche Antwort lautet: Ja, Sie können sich das Geld auszahlen lassen! Dieser Vorgang nennt sich im Verkehrsrecht fiktive Abrechnung. Als Ihr VFK-geprüftes Sachverständigenbüro für das gesamte Ruhrgebiet, den EN-Kreis und das Sauerland erklären wir Ihnen, wie dieses Modell funktioniert und mit welchen Tricks die Versicherungen versuchen, Ihre Auszahlungssumme zu kürzen.
Der Haken: Auszahlung nur in Netto

Es hat gekracht, Sie tragen keine Schuld, aber Ihr Auto ist noch fahrbereit. Vielleicht stört Sie die Delle im Kotflügel bei Ihrem älteren Gebrauchtwagen gar nicht so sehr. Oder Sie sind selbst handwerklich geschickt und möchten den Schaden in Eigenregie beheben.

  • In dieser Situation fragen sich viele Autofahrer: "Muss ich das Auto zwingend in einer Werkstatt reparieren lassen, oder kann ich mir das Geld von der gegnerischen Versicherung auch einfach bar auszahlen lassen?"
  • Die klare rechtliche Antwort lautet: Ja, Sie können sich das Geld auszahlen lassen! Dieser Vorgang nennt sich im Verkehrsrecht fiktive Abrechnung. Als Ihr VFK-geprüftes Sachverständigenbüro für das gesamte Ruhrgebiet, den EN-Kreis und das Sauerland erklären wir Ihnen, wie dieses Modell funktioniert und mit welchen Tricks die Versicherungen versuchen, Ihre Auszahlungssumme zu kürzen.

Ihr Recht auf fiktive Abrechnung (Schadensersatz)

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben Sie bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) den absoluten Anspruch, finanziell so gestellt zu werden, als wäre der Unfall nie passiert.

Der Gesetzgeber schreibt Ihnen jedoch nicht vor, was Sie mit dem Schadensersatz machen müssen. Sie haben die absolute Herrschaft über Ihr Eigentum. Sie können das Geld in die Reparatur stecken, davon in den Urlaub fahren oder es einfach auf dem Sparbuch anlegen.

  • Der Haken: Auszahlung nur in Netto

Es gibt bei der fiktiven Abrechnung eine entscheidende rechtliche Einschränkung, die Sie zwingend kennen müssen: Die Mehrwertsteuer. > Da Sie das Fahrzeug nicht sofort in einer offiziellen Werkstatt reparieren lassen, fällt auch keine Mehrwertsteuer an. Der Gesetzgeber sagt: Was nicht anfällt, darf auch nicht erstattet werden. Die Versicherung zahlt Ihnen also die in unserem Gutachten kalkulierten Reparaturkosten abzüglich der 19 % Mehrwertsteuer (Netto-Betrag) aus.

  • Tipp: Lassen Sie später doch noch Teile offiziell reparieren, können Sie die dafür angefallene Mehrwertsteuer per Rechnung problemlos nachfordern!

Die Kürzungsfalle der Versicherungen

Wenn Sie sich für die fiktive Abrechnung entscheiden, schrillen bei der gegnerischen Versicherung die Alarmglocken. Die Schadenssteuerer werden versuchen, Ihr Gutachten massiv zusammenzustreichen. Ein beliebter Trick: Die Versicherung verweist Sie auf eine extrem günstige, markenunabhängige Hinterhofwerkstatt, um die kalkulierten Stundenverrechnungssätze künstlich zu drücken.

  • Hier ist Ihr Schutzschild: Als unabhängige Kfz-Gutachter mit dem analytischen Verstand und der Praxis-Erfahrung ausgebildeter Karosseriebauer lassen wir diese Kürzungen nicht zu. Wir kalkulieren die fiktiven Reparaturkosten detailliert, regional marktgerecht und strikt nach Herstellervorgaben. Wir sichern Ihre Ansprüche so unanfechtbar ab, dass die Versicherung keine rechtliche Handhabe für willkürliche Abzüge findet.

Auszahlung auch bei E-Autos? (HWK-geprüft)

Grundsätzlich ist die fiktive Abrechnung auch bei modernen Elektro- und Hybridfahrzeugen möglich. Allerdings ist hier extreme Vorsicht geboten! Durch unseren strengen Fachkundenachweis der Handwerkskammer (HWK Dortmund) für Hochvolt-Systeme (1S/2S) prüfen wir vorab präzise, ob durch den Unfall unsichtbare Risiken an der Batterie entstanden sind. Wenn das HV-System beschädigt wurde, raten wir aus lebenswichtigen Sicherheitsgründen (Brandgefahr) dringend von Eigenreparaturen ab!

  • 0 € Risiko: Holen Sie sich, was Ihnen zusteht

Gehen Sie bei der fiktiven Abrechnung auf Nummer sicher. Überlassen Sie die Berechnung niemals dem Gutachter der Versicherung!

Rufen Sie uns an. Wir sind innerhalb von 1 bis 12 Stunden bei Ihnen (+60 km Umkreis). Sie können das Fahrzeug für eine sofortige Begutachtung und Beweissicherung natürlich auch direkt zu uns auf das Betriebsgelände in Hagen (Berlinerstr.) bringen.

Tragen Sie keine Schuld am Unfall, muss die gegnerische Versicherung unser Gutachten und auf Wunsch auch Ihren Anwalt komplett bezahlen. Sichern Sie sich Ihre volle Auszahlungssumme!

Direkte Links

Passende Leistungen zum Artikel

Unfallgutachten

Unverschuldeter Unfall? Sichern Sie Ihre Ansprüche! KFZ-Gutachter Braun erstellt Ihr unabhängiges Unfallgutachten im Ruhrgebiet & EN-Kreis. 100% kostenlos.

Seite ansehen

Bagatellschaden

Nur ein Kratzer? Vorsicht vor verdeckten Schäden! VFK-geprüftes Kurzgutachten im Ruhrgebiet (+60km). Schützen Sie Ihr Recht! 0€ Kosten bei Haftpflicht.

Seite ansehen

Kontakt

Unfall im Ruhrgebiet (+60km)? Kontaktieren Sie KFZ-Gutachter-Braun. Mobiler Service in 1-12h, 0€ Kosten bei unverschuldetem Unfall. Jetzt anrufen!

Seite ansehen