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FAQ

Unabhaengiges Kfz-Sachverstaendigenbuero

FAQ

Häufig gestellte Fragen (FAQ): Klare Antworten für Ihre Sicherheit

  • Unabhaengige Begutachtung
  • Mobiler Vor-Ort-Service
  • 0 EUR Risiko bei Haftpflicht
Die Rechtslage ist eindeutig: Wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben (Haftpflichtschaden), muss die Versicherung des Unfallverursachers die kompletten Kosten für unser Gutachten sowie für Ihren Verkehrsrechtsanwalt übernehmen. Sie haben bei uns 0 € Kostenrisiko und müssen nicht in Vorkasse gehen. Wir rechnen unser Honorar direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
In fast allen Fällen: Ja. Autohäuser berechnen bei der Rückgabe oft horrende Summen für kleinste Gebrauchsspuren. Wenn wir Ihr Fahrzeug ca. zwei Wochen vor der Rückgabe begutachten, trennen wir normalen Verschleiß unbestechlich von echten Schäden. So können Sie kleine Dellen vorab günstig per Smart-Repair beheben lassen und sparen bei der Rückgabe im Durchschnitt zwischen 800 und 2.500 Euro.

Fragen und Antworten

FAQ

Direkte, rechtssichere Antworten auf die haeufigsten Fragen rund um Gutachten, Kosten und Abwicklung.

Wer bezahlt das Kfz-Gutachten nach einem Unfall?

Die Rechtslage ist eindeutig: Wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben (Haftpflichtschaden), muss die Versicherung des Unfallverursachers die kompletten Kosten für unser Gutachten sowie für Ihren Verkehrsrechtsanwalt übernehmen. Sie haben bei uns 0 € Kostenrisiko und müssen nicht in Vorkasse gehen. Wir rechnen unser Honorar direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

Reicht bei einem kleinen Kratzer ein Kostenvoranschlag der Werkstatt?

Nein, ein einfacher Kostenvoranschlag reicht meist nicht aus und hat vor Gericht keinerlei Beweiskraft. Zudem ignoriert er Ihre merkantile Wertminderung völlig. Hinter scheinbar winzigen Kratzern an modernen Kunststoffschürzen verbergen sich oft teure Schäden an Sensoren oder Pralldämpfern. Liegt der Schaden unter der gesetzlichen Bagatellgrenze (ca. 750 bis 1.000 €), erstellen wir für Sie ein rechtssicheres Kurzgutachten zur Beweissicherung. Sie tragen dabei absolut kein finanzielles Risiko.

Die gegnerische Versicherung hat mir einen eigenen Gutachter angeboten. Soll ich annehmen?

Nein, lehnen Sie dankend ab! Der Gutachter der Versicherung arbeitet im Interesse seines Arbeitgebers – sein Ziel ist es, die Auszahlungssumme an Sie so gering wie möglich zu halten. Sie haben das gesetzliche Recht auf einen freien, unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl. Nur so ist garantiert, dass Ihr Schaden zu 100 % in Ihrem Sinne kalkuliert wird.

Kann ich mir den Unfallschaden einfach auszahlen lassen (ohne Reparatur)?

Ja, das ist Ihr gutes Recht (sogenannte fiktive Abrechnung). Sie sind in Deutschland nicht verpflichtet, Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall reparieren zu lassen. Wir kalkulieren den Schaden in unserem Gutachten so detailliert und rechtssicher, dass Sie exakt die Entschädigung (netto) ausgezahlt bekommen, die Ihnen zusteht.

Wer zahlt das Gutachten bei einem selbst verschuldeten Unfall (Kaskoschaden)?

Vorsicht Kostenfalle! Bei einem selbst verschuldeten Unfall (oder bei Sturm/Hagel) greift Ihre eigene Kaskoversicherung. Hier hat die Versicherung das sogenannte Weisungsrecht und darf bestimmen, welcher Gutachter beauftragt wird. Beauftragen Sie eigenmächtig einen freien Sachverständigen, bleiben Sie meist auf den Kosten sitzen. Rufen Sie uns im Zweifelsfall einfach an – wir klären das vorab kostenlos für Sie.

Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung?

Absolut. Wenn Ihr Fahrzeug durch einen unverschuldeten Unfall nicht mehr fahrbereit ist oder in der Werkstatt repariert wird, können Sie für diese Dauer einen Mietwagen nehmen oder sich die Ausfallzeit finanziell als Nutzungsausfall in bar auszahlen lassen (oft mehrere Dutzend Euro pro Tag). Wir dokumentieren die exakte Reparaturdauer in unserem Gutachten als Ihren rechtssicheren Nachweis.

Wie lange dauert es, bis das Gutachten fertig ist?

Geschwindigkeit ist nach einem Unfall entscheidend. Wir sind in der Regel innerhalb von 1 bis 12 Stunden bei Ihnen vor Ort. Nach der detaillierten Fahrzeugbesichtigung erhalten Sie das fertige, gerichtsverwertbare Gutachten meistens schon innerhalb von 24 bis 48 Stunden.

Muss ich mit dem kaputten Auto zu Ihnen nach Hagen fahren?

Nein, Sie müssen sich um nichts kümmern. Unser Service ist maximal flexibel: Wir kommen dorthin, wo Ihr Fahrzeug steht – ob nach Hause, zur Arbeitsstelle, in die Werkstatt oder zum Abschlepphof (+60 km Umkreis). Ist Ihr Fahrzeug noch verkehrssicher, können Sie für eine besonders schnelle Aufnahme natürlich auch unseren Drive-In-Service direkt auf unserem Betriebsgelände in Hagen (Berlinerstr.) nutzen.

Begutachten Sie auch moderne Elektroautos und Hybride?

Ja, absolut. Wir besitzen den strengen Fachkundenachweis (1S/2S) der Handwerkskammer (HWK Dortmund). Damit garantieren wir Ihnen eine absolut sichere und herstellerkonforme Bewertung Ihres Tesla, VW ID oder Hybrid-Fahrzeugs, ohne dass Ihre teure Batterie-Garantie erlischt.

Mein Leasingvertrag läuft aus. Lohnt sich ein Vorab-Gutachten wirklich?

In fast allen Fällen: Ja. Autohäuser berechnen bei der Rückgabe oft horrende Summen für kleinste Gebrauchsspuren. Wenn wir Ihr Fahrzeug ca. zwei Wochen vor der Rückgabe begutachten, trennen wir normalen Verschleiß unbestechlich von echten Schäden. So können Sie kleine Dellen vorab günstig per Smart-Repair beheben lassen und sparen bei der Rückgabe im Durchschnitt zwischen 800 und 2.500 Euro.

Warum sollte ich mich für KFZ-Gutachter-Braun entscheiden?

Weil wir nicht nur vom Schreibtisch aus urteilen. Wir verbinden VFK-geprüftes Sachverständigenwissen mit der tiefen handwerklichen Praxis gelernter Karosseriebauer. Wir erkennen versteckte Strukturschäden sofort. Zudem sind wir zu 100 % weisungsfrei und kämpfen hartnäckig gegen unberechtigte Rechnungskürzungen durch die Versicherungen. Ihre Frage war nicht dabei? Jeder Fall ist individuell. Rufen Sie uns einfach kurz an oder schreiben Sie uns – unsere Ersteinschätzung ist für Sie immer kostenlos und unverbindlich.